Berufliche Voraussetzungen
für die Fortbildung zum Steuerberater
für die Fortbildung zum Steuerberater
„Die Voraussetzungen für
die Zulassung zum Steuerberater sind im Steuerberatungsgesetz
(vgl. § 36 StBerG) geregelt.“
Des Weiteren sollte man natürlich auch Spaß an der Arbeit mit Zahlen haben, zuverlässig und kontaktfreudig sein, sowie mit Begeisterung an steuerliche und rechtliche Fragen herangehen und wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen können.
Voraussetzungen für die Fortbildung zum Steuerberater
§ 36 StBerG Voraussetzungen
für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung
weiterer berufsqualifizierender Abschluss erworben, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet; Zeiten der prakischen Tätigkeit werden berücksichtigt, soweit sie nach dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses liegen.
(2) Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung auch zuzulassen, wenn er
1. eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung acht Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sechs Jahre praktisch tätig gewesen ist oder
2. der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehört oder angehört hat und bei ihr mindestens sechs Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen ist.