Zielgerichtete Vorbereitung für die Steuerberaterprüfung
Der Beruf der Steuerberaterin und des Steuerberaters ist hoch angesehen. Denn sie gelten als vertrauenswürdige und kompetente Begleitung und Beratung im Wirtschafts- und Finanzsektor. Bei der ABC Steuerfachschule, mit Standorten in Plauen, Dresden, Leipzig und München, können Sie den auf Sie maßgeschneiderten Fortbildungskurs zur Steuerberaterprüfung buchen.
Unsere Dozentinnen und Dozenten bilden Sie mit Hilfe von umfangreichen Lehrbriefen, praxisnahen und kurzweiligen Unterrichtseinheiten, sowie prüfungsorientierten Klausuren mit den dazugehörigen Lösungsansätzen optimal für die Steuerberaterprüfung aus. Somit können wir Ihnen eine berufsbegleitende und bestmögliche Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung anbieten. Gern unterstützen wir Sie bei der Planung Ihrer Kurse zur Steuerberaterprüfung und stehen bis zur Prüfung beratend und fachlich kompetent zur Seite.

„In allen Dingen hängt der Erfolg von den Vorbereitungen ab.“Konfuzius
Ihr Weg zum Steuerberater
Bitte beachten Sie:
Für Prüfungen, die nach dem 31.12.2020 beginnen, verkürzt sich die berufspraktische Zeit von 10 auf 8 Jahre bei Ausbildungen und von 7 auf 6 Jahre beim Steuerfachwirt / Bilanzbuchhalter. Des Weiteren verkürzt sich die berufspraktische Zeit bei Beamten des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung (ohne FH-Abschluss) von 7 auf 6 Jahre.
So läuft die Prüfung
Steuerberaterprüfung: Termine, Zulassung, Ablauf
Das Wichtigste auf einen Blick: aus amtlichen Quellen, mit Fundstelle und Stand.
- Schriftlich 2027 5.–7. Oktober 2027 Dienstag bis Donnerstag, je 6 Stunden
- Antrag bis 30. April 2027 Antragsportal der Kammern, Login mit eID und BundID
- Mündlich Januar bis März 2028 in der Regel Anfang Januar bis Anfang März
- Zuletzt 6.–8. Oktober 2026 rund 2.200 Prüflinge schrieben elektronisch
Zulassung
Geltendes Recht, § 36 StBerG
- Wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium + 3 Jahre Praxis (Regelstudienzeit unter 4 Jahren) bzw. 2 Jahre (ab 4 Jahren)
- Kaufmännische Ausbildung + 8 Jahre Praxis, mit bestandener Prüfung als Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter 6 Jahre
- Gehobener Dienst der Finanzverwaltung + 6 Jahre
- Die Praxis zählt nur mit mindestens 16 Wochenstunden im Steuerrecht. Darunter zählt sie gar nicht
Entwurf Regierungsentwurf vom 07.10.2026: Jedes Hochschulstudium soll reichen, Wiederholungen unbegrenzt. Die neuen Zulassungsregeln gelten erst für Prüfungen ab 2028. Noch nicht beschlossen.
Ablauf Schritt für Schritt
- Antrag stellen Januar bis 30. April, Zulassungsgebühr je nach Kammer 200–300 €
- Zulassung Bescheid bis Anfang Juli, Prüfungsgebühr bis 31. Juli (z. B. Sachsen 1.750 €)
- Ladung voraussichtlich im August
- Drei Klausuren Anfang Oktober: Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete, Ertragsteuern, Buchführung und Bilanzwesen; je 6 Stunden
- Mündliche Prüfung nur bei schriftlicher Gesamtnote bis 4,5: Kurzvortrag (etwa 10 Minuten) und sechs Prüfungsabschnitte
- Ergebnis bestanden, wenn der Schnitt aus schriftlicher und mündlicher Note höchstens 4,15 beträgt
Elektronische Prüfung: so funktioniert sie
Erlaubt nach § 37 Abs. 2 StBerG. Sie tippen die Lösung am Laptop. Die Aufgabe kommt gedruckt, die Gesetzestexte bringen Sie wie bisher selbst mit.
- Ankommen Die Kammer stellt Laptop (16 Zoll), Tastatur und Maus. Eigene Geräte, Ständer oder Zweitmonitor sind nicht erlaubt.
- Aufgabe lesen Aufgabentext auf Papier, dazu Konzeptpapier für Notizen. Gesetzestexte bleiben gedruckt.
- Lösung tippen Prüfungssoftware Q-Exam, offline im Prüfungsnetz. Keine Rechtschreibprüfung, aber fett, kursiv, hoch- und tiefgestellt.
- Zeit im Blick Countdown am Bildschirm. Automatische Speicherung alle paar Sekunden, bei Defekt geht es am Ersatzgerät weiter.
- Abgabe Am Ende schließt die Software. Die Lösung geht als unveränderbares PDF zur Korrektur.
Pflicht
Sachsen seit 2026, Thüringen ab der Prüfung 2027/28
Wahlweise
u. a. München, Nürnberg, NRW, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg
Neu ab Oktober 2027
Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland
Selbst ausprobieren: Demoportal der Prüfungssoftware(nur mit Chrome)
Quellen
- BMF, Hilfsmittelerlass 2027 vom 12.10.2026; Hilfsmittelerlass 2026 · Stand: 12.10.2026
- StBK Niedersachsen, Informationen zur Steuerberaterprüfung · Stand: 18.10.2026
- StBK Sachsen, Merkblatt zur Steuerberaterprüfung · Stand: August 2026
- StBK Hamburg, Steuerberaterprüfung: wichtige Informationen · Stand: 18.10.2026
- BStBK, Pressemitteilung 16/2026 vom 09.10.2026 · Stand: 09.10.2026
- § 36 StBerG · Stand: 18.10.2026
- Bundesrat, Drucksache 586/26 (Regierungsentwurf); BMF, Gesetz zur Reform der Steuerberaterprüfung · Stand: 09.10.2026
- Gebühren: StBK Sachsen (200 + 1.750 €), StBK München (300 + 1.350 €), StBK Thüringen (200 + 1.300 €) · Stand: 18.10.2026
- DVStB §§ 25, 26, 28 · Stand: 18.10.2026
- § 37 StBerG · Stand: 18.10.2026
- StBK Sachsen, FAQ elektronische Prüfung (allgemein) · Stand: 18.10.2026
- StBK München, FAQ zur digitalen Steuerberaterprüfung · Stand: 18.10.2026
- StBK Sachsen, FAQ Prüfungssoftware · Stand: 18.10.2026
- StBK Thüringen, Digitale Steuerberaterprüfung · Stand: 18.10.2026
- BStBK, Pressemitteilung 01/2026 vom 28.01.2026 · Stand: 28.01.2026
So läuft die Prüfung
Steuerberaterprüfung: Termine, Zulassung, Ablauf
Das Wichtigste auf einen Blick: aus amtlichen Quellen, mit Fundstelle und Stand.
- Schriftlich 2027 5.–7. Oktober 2027 Dienstag bis Donnerstag, je 6 Stunden 1, 2
- Antrag bis 30. April 2027 Antragsportal der Kammern, Login mit eID und BundID 3
- Mündlich Januar bis März 2028 in der Regel Anfang Januar bis Anfang März 4
- Zuletzt 6.–8. Oktober 2026 rund 2.200 Prüflinge schrieben elektronisch 5
Zulassung
Geltendes Recht, § 36 StBerG 6
- Wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium + 3 Jahre Praxis (Regelstudienzeit unter 4 Jahren) bzw. 2 Jahre (ab 4 Jahren)
- Kaufmännische Ausbildung + 8 Jahre Praxis, mit bestandener Prüfung als Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter 6 Jahre
- Gehobener Dienst der Finanzverwaltung + 6 Jahre
- Die Praxis zählt nur mit mindestens 16 Wochenstunden im Steuerrecht. Darunter zählt sie gar nicht 3
Entwurf Regierungsentwurf vom 07.10.2026: Jedes Hochschulstudium soll reichen, Wiederholungen unbegrenzt. Die neuen Zulassungsregeln gelten erst für Prüfungen ab 2028. Noch nicht beschlossen. 7
Ablauf Schritt für Schritt
- Antrag stellen Januar bis 30. April, Zulassungsgebühr je nach Kammer 200–300 € 3, 8
- Zulassung Bescheid bis Anfang Juli, Prüfungsgebühr bis 31. Juli (z. B. Sachsen 1.750 €) 3, 8
- Ladung voraussichtlich im August 3
- Drei Klausuren Anfang Oktober: Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete, Ertragsteuern, Buchführung und Bilanzwesen; je 6 Stunden 2
- Mündliche Prüfung nur bei schriftlicher Gesamtnote bis 4,5: Kurzvortrag (etwa 10 Minuten) und sechs Prüfungsabschnitte 3, 9
- Ergebnis bestanden, wenn der Schnitt aus schriftlicher und mündlicher Note höchstens 4,15 beträgt 9
Elektronische Prüfung: so funktioniert sie
Erlaubt nach § 37 Abs. 2 StBerG. Sie tippen die Lösung am Laptop. Die Aufgabe kommt gedruckt, die Gesetzestexte bringen Sie wie bisher selbst mit. 10, 11
- Ankommen Die Kammer stellt Laptop (16 Zoll), Tastatur und Maus. Eigene Geräte, Ständer oder Zweitmonitor sind nicht erlaubt. 11, 12
- Aufgabe lesen Aufgabentext auf Papier, dazu Konzeptpapier für Notizen. Gesetzestexte bleiben gedruckt. 11
- Lösung tippen Prüfungssoftware Q-Exam, offline im Prüfungsnetz. Keine Rechtschreibprüfung, aber fett, kursiv, hoch- und tiefgestellt. 13
- Zeit im Blick Countdown am Bildschirm. Automatische Speicherung alle paar Sekunden, bei Defekt geht es am Ersatzgerät weiter. 13
- Abgabe Am Ende schließt die Software. Die Lösung geht als unveränderbares PDF zur Korrektur. 13
Wahlweise
u. a. München, Nürnberg, NRW, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg 5, 15
Neu ab Oktober 2027
Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland 5
Selbst ausprobieren: Demoportal der Prüfungssoftware(nur mit Chrome) 3
Quellen (amtlich bzw. Kammer)
- BMF, Hilfsmittelerlass 2027 vom 12.10.2026; Hilfsmittelerlass 2026 · Stand: 12.10.2026
- StBK Niedersachsen, Informationen zur Steuerberaterprüfung · Stand: 18.10.2026
- StBK Sachsen, Merkblatt zur Steuerberaterprüfung · Stand: August 2026
- StBK Hamburg, Steuerberaterprüfung: wichtige Informationen · Stand: 18.10.2026
- BStBK, Pressemitteilung 16/2026 vom 09.10.2026 · Stand: 09.10.2026
- § 36 StBerG · Stand: 18.10.2026
- Bundesrat, Drucksache 586/26 (Regierungsentwurf); BMF, Gesetz zur Reform der Steuerberaterprüfung · Stand: 09.10.2026
- Gebühren: StBK Sachsen (200 + 1.750 €), StBK München (300 + 1.350 €), StBK Thüringen (200 + 1.300 €) · Stand: 18.10.2026
- DVStB §§ 25, 26, 28 · Stand: 18.10.2026
- § 37 StBerG · Stand: 18.10.2026
- StBK Sachsen, FAQ elektronische Prüfung (allgemein) · Stand: 18.10.2026
- StBK München, FAQ zur digitalen Steuerberaterprüfung · Stand: 18.10.2026
- StBK Sachsen, FAQ Prüfungssoftware · Stand: 18.10.2026
- StBK Thüringen, Digitale Steuerberaterprüfung · Stand: 18.10.2026
- BStBK, Pressemitteilung 01/2026 vom 28.01.2026 · Stand: 28.01.2026
